Seit Jahresbeginn gilt das Flexirentengesetz, das die Kinder- und Jugendrehabilitation gesetzlich aufgewertet hat, mit dem Ziel, mehr gesundheitlich beeinträchtigten oder chronisch kranken Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit zu verhelfen.
Dazu wurden die Indikationen zur Kinder- und Jugendrehabilitation ausgeweitet. Konzepte und Strukturen für eine Nachsorge und eine ambulante Rehabilitation sollen entwickelt werden. Der Anspruch auf eine Mitaufnahme von Begleitpersonen und ggf. einer ganzen Familie steht nun im Gesetz. Barrieren wie Budgetbeschränkungen oder eine Wiederholungsfrist wurden aufgelöst.
Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten und die Entwicklung neuer Konzepte und Strukturen stellen die Akteure der Kinder- und Jugendrehabilitation vor große Herausforderungen.
Diese Herausforderungen waren Thema des Diskussionsforums zur Kinder- und Jugendrehabilitation, welches im Rahmen des 26. Rehawissenschaftlichen Kolloquiums der Dt. Rentenversicherung in Frankfurt stattfand:
Alle Vorträge zum Thema finden Sie hier.
Diskussionsforum "Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Flexirentengesetz für das Angebot, die Konzepte und die Strukturen der Kinder- und Jugendrehabilitation?" am 22.3.2017 in Frankfurt