Reha-Antrag über die Krankenkasse
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt auch die Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Deutlich mehr Anträge auf eine Kinder- und Jugendreha werden allerdings über die Deutsche Rentenversicherung abgewickelt.
Alle Vertragsärzte können eine medizinische Rehabilitation über die GKV verordnen. Der behandelnde Arzt füllt in Absprache mit den Patienten-Eltern bzw. -Sorgeberechtigten nur das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag aus, welches zum 1. April erneut angepasst wurde. Dieses neue Formular 61 ist in die Praxisverwaltungssysteme integriert. Der früher notwendige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist seit 1. April 2016 nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung (Formular 60).
Informationen zur Antragsstellung sowie das seit 01.07.2022 gültige neue Formular 61 finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): https://www.kbv.de/html/21431.php